Wussten Sie schon?
Falls Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie zwischen dem 18.- und 35. Lebensjahr einmalig und ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die allgemeine Gesundheitsuntersuchung (incl. Anamnese, körperlicher Untersuchung, Labor, je nach Befund/ Beschwerden auch incl. Ultraschalluntersuchung, ggf. EKG)
Selbstverständlich gibt es die Gesundheitsuntersuchung auch für privat Versicherte. Hierbei gilt die oben genannte Altersbeschränkung jedoch nicht.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für eine Gesundheitsuntersuchung!